top of page

Wer legt die Sicherheitsaspekte fest?

Die Sicherheitsaspekte im Gerüstbau werden von mehreren Institutionen festgelegt:

1. Gesetzgeber: In Deutschland sind dies vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

2. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Sie gibt spezifische Vorschriften und Informationen heraus, wie die DGUV Regel 101-011.

3. Berufsgenossenschaften: Diese Organisationen bieten praxisnahe Richtlinien und Schulungen zur Arbeitssicherheit.

4. Unternehmen: Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen.Diese Institutionen arbeiten zusammen, um umfassende Sicherheitsstandards zu gewährleisten.


Fachkraft für Sicherheitsaspekte

Σχόλια


bottom of page