Die Sicherheitsaspekte im Gerüstbau werden von mehreren Institutionen festgelegt:
1. Gesetzgeber: In Deutschland sind dies vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
2. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Sie gibt spezifische Vorschriften und Informationen heraus, wie die DGUV Regel 101-011.
3. Berufsgenossenschaften: Diese Organisationen bieten praxisnahe Richtlinien und Schulungen zur Arbeitssicherheit.
4. Unternehmen: Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen.Diese Institutionen arbeiten zusammen, um umfassende Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
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