In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, einen Gerüstbaubetrieb ohne Meistertitel zu führen, allerdings sind dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Eine Betriebserlaubnis ist erforderlich, wenn der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen werden soll. Für das Gerüstbauer-Handwerk, das zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehört, ist normalerweise ein Meistertitel erforderlich. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie die Eintragung als „Betriebsleiter ohne Meistertitel“ unter bestimmten Bedingungen, etwa durch Nachweis gleichwertiger Qualifikationen oder Berufserfahrung. Alternativ kann ein Meister eingestellt werden, um die fachliche Leitung zu übernehmen. Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Handwerkskammer über die genauen Anforderungen und Möglichkeiten zu informieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt werden.
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